KS1 und der Euro

Am 1.1.1999 hat die Europäische Währungsunion begonnen und die Kurse der teilnehmenden Länder wurden unwiderruflich fixiert. Mit diesem Datum beginnt die Doppelwährungsphase, der Euro ist als Buchgeld zugelassen. Für diese Doppelwährungsphase gelten besondere gesetzliche Anforderungen, die eine Softwarelösung berücksichtigen muss. Diese Anforderungen definieren Kursumrechnungs- und Rundungsregeln, die in der Vorbereitungs verordnung nach Art. 235 EGV festgelegt sind. Beispielsweise dürfen nationale Währungen, die an der EWU teilnehmen nicht mehr über direkte Kursrelationen miteinander verrechnet werden. Es muss in diesem Fall erst in den Euro und dann in die gewünschte Zielwährung umgerechnet werden. Des weiteren werden auch an die Zwischenergebnisse bei Umrechnungen gewisse Anforderungen hinsichtlich der Genauigkeit gestellt. Zusätzlich müssen bei sämtlichen Berechnungen genau definierte Rundungsregeln benutzt werden. Eine weitere Anforderung ist die Umstellung der Stammwährung auf den Euro. Auch hierbei gilt es gewisse Anforderungen zu berücksichtigen, beispielsweise Konvertierungen. All diese Anforderungen wurden bei der Realisierung der Eurofähigkeit berücksichtigt und stehen Ihnen ab KS1 Version 2.5 zur Verfügung.Um die umfangreichen Euro-Funktionen in KS1 zu benutzen, müssen Sie zunächst die Währungen in den Systemwährungen pflegen.Sind alle Währungen im System angelegt, dann stehen Sie Ihnen in sämtlichen Modulen zur Verfügung.

Tip: Den Euro-Währungsrechner können Sie nicht nur bei Betragsfeldern benutzen, sondern auch vom Hauptmenü aus starten. Mit Cut-and-Paste lassen sich dann sämtliche berechneten Beträge in andere Anwendungen übertragen.